Förderung

Fördervoraussetzung

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  1. Förderempfänger müssen juristische Personen sein, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können. Beantragte Projekte müssen der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung dienen.
     
  2. Sie »brennen« für Ihr Projekt. Sie bringen sich durch ehrenamtlichen oder überdurchschnittlichen professionellen Einsatz ein. Sie stellen einen finanziellen Eigenanteil oder kennen das Vorhaben wie kein zweiter. Sie sind vom Gelingen des Vorhabens überzeugt und glauben an die langfristige Wirksamkeit des Projekts. Sie denken und handeln unternehmerisch.
     
  3. Sie sollten Interesse zeigen an der Mitarbeit in Netzwerken und/oder bereit sein mit anderen Förderempfängern, die die Dr. August Oetker Stiftung unterstützt, in Projekten zusammenzuarbeiten, sofern dies von den beteiligten Parteien als möglicher gemeinsamer „Hebel“ Faktor angesehen wird.
     
  4. Die Dr. August Oetker Stiftung bevorzugt langfristige Projektansätze, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der geförderten Ziele führt. Die Förderungen unterliegen trotzdem dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, sind projektbezogen und zeitlich begrenzt.
     
  5. Sie sollten versichern können, dass Sie aufgrund der vorhandenen Strukturen in der Lage sind, das Projekt wie beantragt durchzuführen. Der Antrag soll Auskunft über Zusatz- und Anschlussfinanzierungen geben, wenn diese notwendig sind.
     
  6. Antragstellungen in folgenden Fällen können leider nicht berücksichtigt werden:

    • Einzelpersonen

    • Dauerförderungen und Zuschüsse für allgemeine Verwaltungshaushalte

    • Darlehen, Kredite, Bürgschaften

Antragsverfahren und Entscheidungsprozesse

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  1. Anträge können ganzjährig schriftlich mit den unten aufgeführten erforderlichen Unterlagen bei der Dr. August Oetker Stiftung über unser Kontaktformular eingereicht werden. Zusatzinformationen können auch per Post an die Stiftung geschickt werden: 

    DR. AUGUST OETKER STIFTUNG 
    Lutterstraße 14
    33617 Bielefeld
     
  2. Kuratorium und Vorstand der Stiftung entscheiden über Förderungen. Weitere Informationen über unsere Gremien können Sie hier nachlesen.
    Das Kuratorium kommt viermal im Jahr zusammen. In Ausnahmefällen und bei besonderer Dringlichkeit können kurzfristige Entscheidungen herbeigeführt werden.
    Das Stiftungsbüro bzw. Mitglieder des Vorstandes beraten Sie im Vorfeld der Entscheidungen, prüfen die eingegangenen Anträge und besuchen Sie gegebenenfalls vor Ort. Absagen sind jederzeit möglich, wenn das vorgestellte Projekt außerhalb der Förderschwerpunkte liegt oder die Anzahl der eingehenden Anfragen die Fördermöglichkeiten der Stiftung überschreitet.
     
  3. Antragsschreiben sollen fünf Seiten nicht überschreiten.

    Einzureichende Unterlagen:
    • Angaben zum Antragsteller
    • ausführliche Beschreibung der Ziele des Projektes und dessen praktische und personelle Umsetzung
    • Zeit- und Budgetplanung
    • Gesamtkostenplan (inkl. Angaben zu eigenen Mitteln, Anteile anderer Geldgeber, Anschlussfinanzierung).
       
  4. Zur Reduzierung des beiderseitigen Verwaltungsaufwandes sollten die Unterlagen auf das Notwendigste begrenzt werden. Die Wahrscheinlichkeit einer Zusage steigt nicht mit der Menge der eingereichten Unterlagen.
     
  5. Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Zuwendung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung. Die Dr. August Oetker Stiftung entscheidet nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Informationen sowie entsprechend der ihr zur satzungsgemäßen Verwendung verfügbaren Mittel.
     
  6. Bewilligungsbescheide ergehen schriftlich vom Dr. August Oetker Stiftungsbüro.

Vergabegrundsätze

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  1. Nach Eingang eines Bewilligungsbescheids ist der Dr. August Oetker Stiftung ein Mittelabrufplan mit Chronogramm des Projektes vorzulegen und mit der Stiftung abzustimmen. Änderungen im Zeitplan sind der Stiftung unverzüglich mitzuteilen. Bei Verzögerung im Projektbeginn /-verlauf verzögern sich die Zuwendungen entsprechend. Fördermittel können in Ausnahmen im Voraus bereitgestellt werden. Die Förderungen sind innerhalb von einem Jahr nach Auszahlung zu verwenden. Die Dr. August Oetker Stiftung ist berechtigt, die nicht innerhalb dieser Frist verwendeten Mittel nach eigenem Ermessen zurückzuverlangen und der Förderempfänger ist verpflichtet, diese zurückzuerstatten. Die Stiftung kann die Einrichtung eines Sonderkontos verlangen. Für jede Mittelausschüttung ist umgehend eine separate Zuwendungsbescheinigung auszustellen. Eine sparsame und sachgerechte Verwendung der Fördermittel ist zu gewährleisten. Zugeführte Mittel, deren Verwendung für das zugrunde liegende Projekt nicht nachgewiesen werden können, sind umgehend nach Ende des Förderzeitraums an die Dr. August Oetker Stiftung zurückzuerstatten.
     
  2. Förderungen sind zweckgebunden. Der Förderempfänger verpflichtet sich, die ihm zugewandten Mittel ausschließlich für den im Antrag beschriebenen Zweck und damit für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden. Änderungen, die sich nach Einreichen des Antrags, ggf. auch im Verlauf des Projekts ergeben, sind unverzüglich anzuzeigen und abzustimmen. Eine Verwendung der Förderung oder eines Teils hiervon für andere Zwecke und insbesondere für kommerzielle Zwecke ist untersagt. Der Förderempfänger sichert zu, sich an die Verwendungsauflage zu halten und der Stiftung gegenüber auf Anfrage entsprechende Nachweise bzw. Bestätigungen zur Verfügung zu stellen. Sollte der Förderempfänger dagegen verstoßen, ist die Dr. August Oetker Stiftung berechtigt, die Spende nach eigenem Ermessen zurückzuverlangen und der Förderempfänger ist verpflichtet, die zurückgeforderten Mittel unmittelbar zurückzuerstatten.
     
  3. Der Förderempfänger verpflichtet sich, mit Entgegennahme der Förderung der Dr. August Oetker Stiftung in angemessenen Zeitabständen über den Projektstand zu berichten. Art und Weise sowie Zeitabstände hierzu werden projektbezogen vereinbart. Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der sich aus finanziellem Nachweis und Sachbericht zusammensetzt. Prüffähige Unterlagen mit Originalbelegen sind auf Wunsch vorzulegen, bzw. eine Möglichkeit der Einsichtnahme zu schaffen. Die Dr. August Oetker Stiftung ist nicht Vertragspartner von eventuell aus ihren Fördermitteln beschäftigten Mitarbeitern oder anderer dritter Parteien.
     
  4. Eine öffentliche Bekanntgabe der Spende ist rechtzeitig und vorab mit der Geschäftsführung der Dr. August Oetker Stiftung abzustimmen.
     
  5. Sollte ein entscheidender Fördergrund entfallen oder sich wesentliche Voraussetzungen ändern, behält sich die Dr. August Oetker Stiftung vor, ihre Förderung vor Ablauf des geplanten Förderzeitraums einzustellen bzw. ausgezahlte Förderungen im Falle einer nicht dem Förderzweck entsprechenden Verwendung zurückzuverlangen.
     
  6. Förderempfänger sind für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen, Sicherheits- und Unfallverhütungsmaßnahmen etc. verantwortlich.
    Die Dr. August Oetker Stiftung ist für eventuelle Schäden, die aus der Durchführung eines Projekts entstanden sind, nicht verantwortlich und vom Förderempfänger schadlos zu halten. Ergeben sich aus einem geförderten Vorhaben Erträge (wirtschaftliche Gewinne, Kostenerstattungen, o. ä.) ist dies der Stiftung unverzüglich mitzuteilen. Die Stiftung kann daraus die Rückzahlung der Förderung oder eine angemessene Beteiligung verlangen.