Förderung

Unsere Förderungen konzentrieren sich schwerpunktmäßig auf Maßnahmen und Initiativen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. 

Dabei richten wir unsere Förderungen grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen, haben jedoch besonders die jungen Menschen im Blick, die ihre Möglichkeiten aufgrund von teils komplexen Benachteiligungslagen nicht vollständig entfalten können.

Zur Umsetzung unserer Förderziele engagieren wir uns bevorzugt für Maßnahmen und Projekten mit den inhaltlichen Schwerpunkten Bildung, soziale Teilhabe sowie Gesundheit & Prävention. 

Neben unserem Engagement für Kinder und Jugendliche unterstützen wir ausgewählte, bevorzugt regionale Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit und Umweltschutz. 

 

Bildung

Als Dr. August Oetker Stiftung sind wir überzeugt, dass Bildung die Grundlage für die persönliche, berufliche und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen darstellt. Sie eröffnet ihnen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund, die Möglichkeit, ihre Potenziale und Fähigkeiten zu entdecken und zu entfalten und befähigt sie, eigenständig und verantwortungsbewusst Entscheidungen zu treffen.

 

Wir verstehen unter Bildung nicht nur den Erwerb von Wissen und Kompetenzen, sondern auch das Erlernen sozialer und emotionaler Fähigkeiten. Diese helfen  Kindern und Jugendlichen in einer komplexen und sich stetig wandelnden Welt zu bestehen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und eine nachhaltige Zukunft zu gestalten.

In diesem Verständnis  fördern wir bevorzugt Maßnahmen und Projekte, die einen klar erkennbaren Bildungscharakter aufweisen und junge Menschen zur persönlichen Weiterentwicklung ermutigen. 

 

Soziale Teilhabe 

Als Dr. August Oetker Stiftung verstehen wir unser Engagement für soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowohl als Beitrag zur Chancengerechtigkeit als auch als eine strategische Investition in die Zukunft der Gesellschaft. 

 

Wir sind uns sicher: Maßnahmen der sozialen Teilhabe fördern die individuelle Entwicklung junger Menschen, stärken Gemeinschaften und tragen dadurch zum Aufbau und Erhalt einer gerechten und tragfähigen Gesellschaft bei. Kinder und Jugendliche erhalten die Möglichkeit, ihre Potenziale zu entfalten, Hindernisse zu überwinden und Gemeinschaft und Demokratie positiv zu erfahren. 

 

Durch die Förderung von Projekten zur sozialen Teilhabe möchten wir jungen Menschen Erlebnisse ermöglichen, welche die Chancengerechtigkeit verbessern, das Gemeinschaftsgefühl stärken und ihren Erfahrungshorizont erweitern. 

 

Förderungsfähig sind Maßnahmen der sozialen Teilhabe, die einem klar erkennbaren Bedarf der Zielgruppe entsprechen und nach Möglichkeit messbare Ziele verfolgen. Dabei werden Projekte mit Bildungscharakter vorrangig gefördert. 

 

Gesundheit & Prävention

Die Dr. August Oetker Stiftung fördert innovative Projekte für Kinder und Jugendliche im Bereich Gesundheit und Prävention, die darauf abzielen, das Grundrecht junger 

Menschen auf bestmögliche körperliche und mentale Gesundheit umzusetzen. Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Ihre Gesundheit sicherzustellen bedeutet, in eine gesunde, starke und widerstandsfähige Zukunft zu investieren.

 

Durch die Unterstützung gesundheitsfördernder und präventiver Maßnahmen möchten wir dazu beitragen, dass alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund, den gleichen Zugang zu Gesundheitsressourcen erhalten. 

 

Wir sind überzeugt, dass frühzeitige gesundheitliche Bildung und präventive Maßnahmen lebenslange positive Auswirkungen auf die körperliche und mentale Entwicklung junger Menschen haben. 

 

In diesem Zusammenhang fördern wir im Bereich Gesundheit und Prävention Maßnahmen und Projekte, die auf aktuelle Herausforderungen reagieren, innovative Ansätze verfolgen und die Gesundheit und das Wohlbefinden junger Menschen nachhaltig verbessern. 

 

Förderkriterien

Die durch die Dr. August Oetker Stiftung geförderten Projekte entsprechen den aktuellen Bedarfen der jeweiligen Zielgruppe und orientieren sich an gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen. Bevorzugt werden Maßnahmen unterstützt, die sowohl bei den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen als auch gesellschaftlich langfristige und nachhaltige Wirkungen erzielen und klare sowie möglichst messbare Ziele verfolgen. 

 

Voraussetzung für eine Förderung: 

  • Förderempfänger sind ausschließlich juristische Personen, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können. Beantragte Projekte müssen der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung dienen.

     

    Die Dr. August Oetker Stiftung fördert schwerpunktmäßig Maßnahmen in der Region Bielefeld bzw. Ostwestfalen-Lippe.

     

  • Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 25.000 € pro Jahr. In begründeten Einzelfällen kann eine Förderung auch höher ausfallen.

     

  • Der durchführende Träger verpflichtet sich, die fachlich korrekte Durchführung der Maßnahme unter Berücksichtigung aller erforderlichen Voraussetzungen (wie beispielsweise Konzepte zur Umsetzung des Kinderschutzes oder Ersthelferinnen- und Ersthelferausbildungen) sicherzustellen. 

     

  • Die Dr. August Oetker Stiftung versteht sich als Förderpartnerin der durchführenden Organisationen. Im Förderprozess stehen gegenseitiges Vertrauen sowie der Kontakt auf Augenhöhe für uns an vorderster Stelle. Gleichzeitig wünschen wir uns von den Partnerorganisationen Transparenz und Offenheit sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit der Stiftung.

     

  • Für eine Förderung durch die Dr. August Oetker Stiftung ist die Erbringung von Eigenmitteln keine Voraussetzung. Dennoch werden von den Förderpartnern eine wirtschaftliche und transparente Mittelverwendung, Kostenbewusstsein und -effizienz erwartet. Den Einsatz und die Ausbildung von ehrenamtlich tätigen Personen in den beantragten Maßnahmen begrüßen wir ausdrücklich. 

     

  • Die Förderempfänger stellen sicher, über die notwendigen vorhandenen Strukturen zur Durchführung der Maßnahme zu verfügen.

 

 

Förderfähig sind:

  • Personal- und Honorarkosten (keine Förderung von bereits refinanziertem Personal)

  • Sachkosten (z. B. für Material, Eintritte, Werbung, Verpflegung)

  • Fahrtkosten sowie Mietkosten für Fahrzeuge

  • Rechnungen Dritter für die Übernahme gezielter Aufgaben (z. B. Workshops) im Rahmen der Maßnahme

  • Schulungen für Mitarbeitende

 

Nicht förderfähig sind:

  • Kommerzielle Angebote 

  • Anträge von Einzelpersonen

  • Doppelfinanzierungen sowie die Finanzierung von staatlichen und kommunalen Pflichtaufgaben (Regelangeboten)

  • Dauerförderungen 

  • Darlehen, Kredite, Bürgschaften

 

 

Antragsverfahren

Förderanträge an die Dr. August Oetker Stiftung können per E-Mail oder postalisch eingereicht werden und müssen folgende Informationen beinhalten: 

  1. Kurzbeschreibung des Projektes oder der Maßnahme

  2. Vorstellung des Trägers bzw. der durchführenden Institution

  3. Ausführliche Beschreibung (Förderzeitraum oder Durchführungszeitraum, Durchführungsort, Angaben zu eingesetztem Personal, Angaben zur Zielgruppe mit Beschreibung der Bedarfe, Zielsetzung und erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele)

  4. Kosten- und Finanzierungsplan mit Darstellung der zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen sowie ggf. Angabe weiterer Förderer

  5. Dokumentation und Evaluation: Wie wird das Projekt oder die Maßnahme dokumentiert und ausgewertet?

 

 

Anträge für Kleinstprojekte bis 2.000 € können jederzeit kurzfristig eingereicht und beantwortet werden. 

Über alle weiteren Förderanträge entscheiden das Stiftungskuratorium und der Stiftungsvorstand in ihren vierteljährlichen Sitzungen. Nach der Antragsfrist ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 6–8 Wochen zu rechnen. 

Absagen durch die Stiftung sind jederzeit ohne die Angabe von Gründen möglich.

Gerne berät das Stiftungsbüro vor einer Antragsstellung und steht für offene Fragen zur Verfügung.